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Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen

Rheinland-Pfalz 99108014154000, 99108014154000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108014154000, 99108014154000

Leistungsbezeichnung

Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen

Leistungsbezeichnung II

Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sperrpfosten (Synonym), Parkscheinautomat (Synonym), Straßenmarkierung (Synonym), Fußgängerüberweg (Synonym), Schranke Straße (Synonym), Lichtsignalanlage (Synonym), Beschilderung (Synonym), Poller (Synonym), Verkehrsschilder (Synonym), Absperrgeländer (Synonym), Ampel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Entfernung (154)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)
  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Teaser

Fällt Ihnen ein Verkehrsschild auf, das Sie für überflüssig halten? Dann können Sie dessen Entfernung vorschlagen.

Volltext

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

  • Verkehrsschilder
  • Straßenmarkierungen
  • Ampeln

Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

  • rot-weiß gestreifte Schranken
  • Poller und Absperrgeländer
  • Parkscheinautomaten

Manchmal entfallen die Gründe dafür, dass ein Verkehrszeichen aufgestellt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • die Verkehrsführung geändert wurde
  • sich Verkehrszeichen widersprechen
  • Poller den Fuß- oder Fahrradverkehr stören
  • ein Verkehrsschild auf eine Gefahr hinweist, obwohl es diese nicht mehr gibt

Sie können Vorschläge zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag geführt haben. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob das VZ oder die VE in dem konkreten Fall noch erforderlich sind.

Neben den Gründen, die zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gesehen werden, bedarf es einer genauen örtlichen Standortbeschreibung des betreffenden Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtung und der Angabe, um welches Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtung es sich genau handelt, dessen Entfernung vorgeschlagen wird; ggf. sind auch Fotos und Skizzen sachdienlich.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde überprüft den Vorschlag und bezieht dabei grundsätzlich auch die jeweilige Straßenbaubehörde und Polizeidienststelle ein.

Bearbeitungsdauer

Die Überprüfung und Entscheidung ist je nach Einzelfall zeitlich unterschiedlich/individuell.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verkehrszeichen Entfernung
  • Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) regeln den Verkehr
  • Verkehrszeichen sind zum Beispiel:
    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln
  • Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten
  • Anlass für Aufstellung eines VZ oder einer VE kann entfallen
  • Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge zur Aufhebung einreichen
  • Vorschlag sollte begründet werden
  • zuständig: zuständige Straßenverkehrsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden.

Formulare

nicht vorhanden