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Änderungen in der Weinbaukartei melden

Rheinland-Pfalz 99160009261000, 99160009261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160009261000, 99160009261000

Leistungsbezeichnung

Änderungen in der Weinbaukartei melden

Leistungsbezeichnung II

Änderungen in der Weinbaukartei melden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Anbaufläche (Synonym), Änderung Weinbaukartei (Synonym), Weinberg (Synonym), Reben (Synonym), Rebfläche (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Teaser

Rodungen oder Pflanzungen einer Rebfläche müssen Sie als Winzerin oder Winzer Ihrer zuständigen Behörde melden.

Volltext

Wenn Sie als Winzerin oder Winzer die Rebstöcke auf den Flächen entfernen oder pflanzen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

In Rheinland-Pfalz melden Sie eine Rodung oder Pflanzung per Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei.

Erforderliche Unterlagen

Meldeformular der zuständigen Behörde zur Rodung und Pflanzung von Rebflächen

Voraussetzungen

Sie müssen eine Rodung und/oder eine Pflanzung einer Rebfläche durchgeführt haben.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können die Meldung persönlich bei der zuständigen Stelle abgeben. Alternativ können Sie die Meldung, je nach Angebot der zuständigen Behörde, online, per Post oder per Fax an die zuständige Stelle schicken. Damit endet das Verfahren.

In Rheinland-Pfalz melden Sie Ihre gerodeten und bepflanzten Rebflächen zusammen mit der Änderungsmeldung zur Weinbaukartei.

Die elektronische Meldung können Sie im Weininformationsportal (WIP) vornehmen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: bis 31.05.

Die Meldung muss bis zum auf die Rodung oder Pflanzung folgenden 31.05. erfolgen.

Hinweise

Die Meldung der Rodung ist Voraussetzung für den Erhalt von Genehmigungspotential, also bestimmten Rebpflanz- beziehungsweise Wiederanpflanzungsrechten.

Ihre Meldung wird durch eine Flächenkontrolle vor Ort überprüft.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Meldung von Rodung und Pflanzung in der Änderungsmeldung zur Weinbaukartei Entgegennahme
  • Meldung ist verpflichtend
  • Frist: bis zum 31.05. des auf die Rodung oder Pflanzung folgenden Jahres
  • Zuständige Stelle: je nach Landesrecht unterschiedlich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Formulare

nicht vorhanden