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Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungstellen anerkennen

Rheinland-Pfalz 99031007016000, 99031007016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031007016000, 99031007016000

Leistungsbezeichnung

Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungstellen anerkennen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Chemie (Synonym), Verordnung (Synonym), Kreislaufwirtschaft (Synonym), Klimaschutz (Synonym), prüfen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.12.2021

Fachlich freigegeben durch

MKUEM

Teaser

Sie können bei der zuständigen Behörde eine Fortbildungsveranstaltung oder sich als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle anerkennen lassen.

Volltext

Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Unternehmen, die Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen möchten, müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden.

Erforderliche Unterlagen

Es sind Informationen zu den Veranstaltungsinhalten, zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weiter Unterlagen beizubringen.

Voraussetzungen

Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Abnahme von Prüfungen und Ausstellung von Bescheinigungen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird sie auffordern, die erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen abnehmen oder Bescheinigungen ausstellen wollen müssen Sie sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden