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Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung

Baustein Leistungen 99031007016000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99031007016000

Leistungsbezeichnung

Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Eine Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Prüfungsstelle, Chemikalien-Ozonschichtverordnung, Anerkennung, Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Bescheinigungsstelle, Unternehmenszertifikat

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (individuell, 031)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

15.01.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen abnehmen oder Bescheinigungen ausstellen wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Volltext

Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Erforderliche Unterlagen

Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.

  • Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
  • Inhalte des Lehrgangs,
  • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
  • gegebenenfalls Prüfungsordnung,
  • gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
  • Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
  • gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.

Voraussetzungen

Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: EUR 100 - 1000

Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Ggfs. wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern und nach Prüfung des Antrags einen Anerkennungsbescheid erteilen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

vor Aufnahme der Tätigkeit

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach § 5 Abs. 3 ChemOzonSchichtV sowie § 6 ChemKlimaschutzV (Unternehmenszertifikate) Anerkennung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Ursprungsportal

nicht vorhanden