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Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren

Niedersachsen 99012017109000, 99012017109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012017109000, 99012017109000

Leistungsbezeichnung

Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren

Leistungsbezeichnung II

Jedermann hat das Recht, in den Vorhaben- und Erschließungsplan einzusehen.

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

erschließen (Synonym), Erschließungsplan (Synonym), zusammenfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Synonym), Vorhaben- und Erschließungsplan (Synonym), Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Synonym), Erschließung (Synonym), vorhabenbezogener Bebauungsplan (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Einsicht gewähren (109)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.09.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Handlungsgrundlage

Teaser

In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.

Volltext

Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen.

Die Unterlagen sind (derzeit allerdings noch nicht für alle Pläne) im Internetportal der jeweiligen Gemeinde eingestellt.  

Erforderliche Unterlagen

Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Voraussetzungen

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekanntgemacht worden sein.

Kosten

Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden).

Verfahrensablauf

Nach Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann sich der Bürger an die Stelle wenden, die in der Bekanntmachung genannt ist, um in den Plan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.

Bearbeitungsdauer

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen müssen jederzeit griffbereit vorhanden sein bzw. innerhalb angemessener Zeit herbeigeschafft werden. Dabei kann die Einsichtnahme jedoch grundsätzlich auf die Dienststunden der Behörde oder - falls Abweichungen bestehen - auf die Besuchsstunden beschränkt werden.

Frist

Die Unterlagen müssen ständig, d.h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Ihn kann jedermann einsehen; dasselbe gilt für seine Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung.

Ansprechpunkt

Bauplanungsamt

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde.

Formulare

Formloser Antrag des Bürgers