Zulassung als Untersuchungsstelle für Rohmilch beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Verbraucherschutz (2140100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie eine Untersuchungsstelle betreiben möchten, die Qualitätskontrollen für Rohmilch durchführt, benötigen Sie eine Zulassung.Wenn Sie eine Untersuchungsstelle betreiben möchten, die Qualitätskontrollen für Rohmilch durchführt, benötigen Sie eine Zulassung.
Bevor die von landwirtschaftlichen Betrieben erzeugte Rohmilch an Molkereien oder Milchhändler geliefert und verkauft werden darf, muss sie einer umfassenden Qualitätskontrolle durch eine sogenannte Untersuchungsstelle unterzogen werden. Wer als Untersuchungsstelle die Güte von Rohmilch feststellen will, benötigt dafür eine Zulassung.
Die angelieferte Rohmilch wird hinsichtlich ihrer Beschaffenheit nach festgelegten Prüfverfahren auf folgende Gütemerkmale untersucht:
- Fett- und Eiweißgehalt
- bakteriologische Beschaffenheit (Gesamtkeimzahl)
- Vorhandensein von Hemmstoffen, zum Beispiel Antibiotika
- Gehalt an somatischen Zellen
- Gefrierpunkt
Die Güteprüfung umfasst dabei folgende Schritte:
- Probenahme
- Transport der Probe zur Untersuchungsstelle
- Güteuntersuchung
- Ggf. die Errechnung von Mittelwerten für jedes Gütemerkmal, die sich auf die Berechnung des Kaufpreises auswirken
- schriftlicher Antrag
- Nachweis der Akkreditierung der Untersuchungsverfahren nach DINNorm
- Nachweise der sachlichen und personellen Ausstattung, die Sie befähigen, solche Untersuchungen durchzuführen
- Nachweis der Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch, die vom Max RubnerInstitut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit diese Einrichtungen die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat
Die Untersuchungsstelle muss mit ihren Untersuchungsverfahren nach DIN-Norm von einer dazu befugten Akkreditierungsstelle akkreditiert sein.
Insbesondere in sachlicher und personeller Hinsicht muss die Untersuchungsstelle zu einer solchen Untersuchung in der Lage sein.
Mit ihren Untersuchungsverfahren muss sie an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch teilnehmen, die vom Max Rubner-Institut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit die jeweilige Einrichtung die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat.
Nach der formlosen Antragstellung werden die Vorrausetzung geprüft und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen.
Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle kann beim zuständigen Verwaltungsgericht geklagt werden.
- Untersuchungsstelle für Rohmilchgüte Zulassung
- Untersuchungsstellen prüfen Rohmilch hinsichtlich ihrer Beschaffenheit auf unterschiedliche Merkmale und Gütekriterien
- um diese Untersuchungen durchführen zu dürfen, benötigen diese Untersuchungsstellen eine Zulassung
- Voraussetzungen für die Zulassung:
- DINAkkreditierung der Untersuchungsverfahren
- sachliche und personelle Befähigung
- Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch
zuständig: zuständige Stelle nach Landesrecht
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Sachgebiet 2.1.3, ist für die Zulassung der Untersuchungsstellen zuständig.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Sachgebiet 2.1.3, ist für die Zulassung der Untersuchungsstellen zuständig.