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Reisegewerbe - Reisegewerbekarte erweitern

Berlin 99050023005001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050023005001

Leistungsbezeichnung

Reisegewerbe - Reisegewerbekarte erweitern

Leistungsbezeichnung II

Reisegewerbe - Reisegewerbekarte erweitern

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anzeigepflicht (Schlagwort), Gewerbeanzeige (Schlagwort), Handelsreisender (Schlagwort), Handelsvertreter (Schlagwort), Haustürgeschäft (Schlagwort), Mobiler Standverkauf (Schlagwort), Ohne Bestellung (Schlagwort), Reisegewerbe (Schlagwort), Reisegewerbekarte (Schlagwort), Reisegewerbekarte erweitern (Schlagwort), Reisegewerbekartenfreiheit (Schlagwort), Schausteller (Schlagwort), Unterhaltende Tätigkeit (Schlagwort), Vertreter (Schlagwort), Waren feilbieten (Schlagwort), Wandergewerbe (Schlagwort), Gewerbekarte (Schlagwort), Gewerbeangelegenheit (Schlagwort), Reisegewerbegenehmigung (Schlagwort), Handlungsreisende (Schlagwort), Reisegewerbeerlaubnis (Schlagwort), Wanderlager (Schlagwort), Reisegewerbe Erlaubnis nachträgliche Aufnahme (Schlagwort), Änderung Reisegewerbekarte (Schlagwort), Ergänzung Reisegewerbe (Schlagwort), Ergänzung Tätigkeiten (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben:
  • Waren feilbieten oder
  • Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen,
  • Leistungen anbieten oder
  • Bestellungen auf Leistungen aufsuchen,
dann betreiben Sie ein Reisegewerbe und benötigen hierfür eine Erlaubnis, die Reisegewerbekarte (siehe "Weiterführende Informationen").

Wenn Sie, die in Ihrer Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten ändern oder erweitern, dann können Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Änderung oder Erweiterung der Reisegewerbekarte
    Stellen Sie den Antrag online oder Sie stellen einen formlosen, schriftlichen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt oder nutzen Sie das Antragsformular.
  • Personaldokumente
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Reisegewerbekarte
    Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Ggf. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein.
    In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG, UG) reichen den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung sowie die Zustimmungserklärung(en) aller Gesellschafter ein.
  • Ggf. Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
    nur erforderlich beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Sinne der §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz
  • Ggf. Berufshaftpflichtversicherung
    nur erforderlich für Schausteller oder nach Schaustellerart versicherungspflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe. Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung.
    Die Bestätigung darf nicht älter als drei Monate sein.

Voraussetzungen

  • Persönliche Zuverlässigkeit
    Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft.
  • Reisegewerbekarte
    Sie müssen bereits im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein.

Kosten

20,00 - 500,00 Euro, je nach Aufwand

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Ca. 2 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden