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Baulast Auskunft Abschrift

Hamburg 99012087023002 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012087023002

Leistungsbezeichnung

Baulast Auskunft Abschrift

Leistungsbezeichnung II

Baulastenverzeichnis Auskünfte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Auskunft Baulasten (Synonym), Grundstücksakte (Synonym), Belastungsunterlage (Synonym), Eigentumsbeschränkungen (Synonym), Hofgemeinschaften (Synonym), Belastungen (Synonym), Abstandsflächen (Synonym), Baulasten (Synonym), Baulastenverzeichnis (Synonym), Abstandsflächenbaulast (Synonym), Einsicht Baulastenverzeichnis (Synonym), Verzeichnis der Baulasten (Synonym), Zufahrtsflächenbaulast (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.03.2025

Fachlich freigegeben durch

LGV Grundstücksinformation

Handlungsgrundlage

§ 79 Hamburgische Bauordnung (HBauO) – Baulasten, Baulastenverzeichnis
Landesrecht Hamburg
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V3P79

§ 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) – Sondernutzungen
Landesrecht Hamburg
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV5P19

Teaser

Die Baulastenauskunft beziehungsweise die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

Volltext

Wenn für Ihr Grundstück eine Baulast eingetragen ist, haben Sie die Verpflichtung, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen, zu tun, zu dulden beziehungsweise zu unterlassen.

Baulasten beeinflussen den Wert eines Grundstücks. Für die Immobilienfinanzierung benötigt Ihre Bank eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.
Die Baulastenauskunft beziehungsweise Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. 
Hierbei kann es sich um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (zum Beispiel Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (zum Beispiel Vereinigungsbaulast). 
Beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung erhalten Sie  Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis.

Für die Begründung beziehungsweise Löschung von Baulasten wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauprüfstelle Ihres Bezirksamtes.

Erforderliche Unterlagen

Für Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis mit personenbezogenen Daten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen folgende Nachweise erforderlich:
  • ein Berechtigungsnachweis oder
  • eine Vollmacht des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin beziehungsweise der erbbauberechtigten Person (siehe Link Vollmacht)

Voraussetzungen

Sie sind selbst Grundeigentümer oder Grundeigentümerin.
Sie sind Notar.
Sie sind erbbauberechtigt oder haben eine Vollmacht.
Sie haben ein berechtigtes Interesse.

Kosten

Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Anzahl der Flurstücke für die Auskünfte beantragt werden.
Je mehr Baulasten auf einem Flurstück liegen, desto höher sind die Gebühren.
Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.

Verfahrensablauf

Im Online-Service stehen Ihnen 2 Online-Dienste zur Verfügung:

Online-Portal Liegenschaftskataster
Diesen Online-Dienst benutzen Sie als Privatperson und Firmenkunde.
  • Sie wählen die Schaltfläche "Online-Portal Liegenschaftskataster" aus.
  • Mit dem roten Button "Hier starten" gelangen Sie auf das Online-Portal "Liegenschaftskatasterauskunft".
  • Hier können Sie die gewünschten Unterlagen vom eigenen PC aus zeitunabhängig auswählen und bestellen.
  • Die anfallenden Gebühren zahlen Sie per Kreditkarte oder Lastschrift.
  • Nach Abschluss des Bezahlvorganges erhalten Sie eine E-Mail mit Rechnung/Gebührenbescheid.
  • In einer weiteren E-Mail erhalten Sie einen Lieferschein mit einem Downloadlink, über den Sie die Unterlagen herunterladen können.
Online-Bestellformular Liegenschaftskataster
Diesen Online-Dienst benutzen Behörden und Firmenkunden, die keine Möglichkeit haben per Lastschrift oder Kreditkarte zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass der Auftraggeber und der Rechnungsempfänger bei diesem Bestellweg immer identisch sein müssen.  
  • Sie wählen die Schaltfläche "Online-Bestellformular Liegenschaftskataster" aus.
  • Mit dem roten Button "Hier starten" öffnet sich das Bestellformular.
  • Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.
  • Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. 
  • Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument mit Ihren Angaben zur Bestellung als PDF-Dokument.
  • Die bestellten Dokumente werden Ihnen als PDF-Dokumente per E-Mail mit dem zugehörigen Gebührenbescheid zugeschickt.   

Bearbeitungsdauer

Online-Portal Liegenschaftskataster
Kunde:
Etwa 15 Minuten für die Auswahl des Produktes, wenn die Interneteinstellung Popup-Fenster zulässt.
LGV:
Produkte mit Prüfung des berechtigten Interesses: bis zu 3 Arbeitstage                
Produkte ohne berechtigtes Interesse: innerhalb eines Tages

Online-Bestellformular Liegenschaftskataster
Kunde:
Etwa 5 Minuten
LGV:
Stand 05.02.2025: ca. 2-3 Wochen

Frist

Ein Widerspruch gegen die Auskunft muss innerhalb eines Monats erfolgt sein.

Hinweise

  • Eine Bestellung per E-Mail, Post, Fax oder Telefon ist nicht möglich.  
  • Der Support für die Online-Portale erfolgt über die E-Mail-Adresse lgvalkis-hilfe@gv.hamburg.de
  • Unter der Telefonnummer 040 42826 5720 erreichen Sie den Service des Teams Grundstücksinformation und Vertrieb. Grundsätzlich sind wir für alle Fragen zu folgenden Themen zuständig
    • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
    • Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis 
    • allgemeine Informationen zum Auskunftsprozedere
    • Bearbeitungszeiten
    • die verschiedenen Vertriebswege
    • und die verschiedenen Produkte
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie auch in den Servicezentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt der Bezirksämter (siehe Link Vertriebswege).
  • Auskünfte zur Bodenschätzung erteilt das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz.
  • Während der nächtlichen Datenaktualisierung kann der Betrieb von ca. 0:00 bis 3:00 Uhr ausgesetzt sein. Außerdem können jeweils am ersten Sonntag im Monat von ca. 20:00 bis 24:00 Uhr Wartungen durchgeführt werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch
 

Kurztext

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
  • sind erhältlich für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
  • geben Auskunft über alle öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Formulare

nicht vorhanden

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