Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Gesundheitsamt (Synonym), Beratungsstelle (Synonym), Schwangerschaftskonfliktberatung (Synonym), Anerkennung (Synonym), anerkennen lassen (Synonym), Beratungsleistung (Synonym), Schwangerenberatung (Synonym), Ärztinnen und Ärzte (Synonym), Beraterinnen und Berater (Synonym), Mutter-Kind-Stiftung (Synonym), Mutter-Kind (Synonym), Öffentliche und freie Träger (Synonym), Schwangerschaft (Synonym), Schwangerschaftsberatung (Synonym), Staatliche Anerkennung von Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung (Synonym), Staatliche Förderung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
07.10.2024
Fachlich freigegeben durch
Antrag Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
§8 Schwangerschaftskonfliktgesetzt (SchKG)
www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__8.html
§ 9 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__9.html
www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__8.html
§ 9 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__9.html
Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, müssen Sie eine Anerkennung beantragen.
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft. Um als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle tätig sein zu dürfen, müssen Sie eine Anerkennung beantragen.
Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle
- Sie versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist.
- Sie stellen sicher, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte hinzugezogen werden können
- Sie arbeiten mit allen Stellen zusammen, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
- Sie sind mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden.
- Bei Bedarf nehmen Sie vorab telefonisch Kontakt mit der zuständigen Stelle auf. Sie erhalten alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
- Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und senden es zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die zuständige Stelle.
- Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid.
Die einzelnen Bundesländer haben spezifische Ausführungsbestimmungen, weshalb das Verfahren je nach Standort unterschiedlich sein kann.
- Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.
- Wer eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einrichten möchte, muss eine Anerkennung beantragen.