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Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung

Hamburg 99107036016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107036016000

Leistungsbezeichnung

Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gesundheitsamt (Synonym), Beratungsstelle (Synonym), Schwangerschaftskonfliktberatung (Synonym), Anerkennung (Synonym), anerkennen lassen (Synonym), Beratungsleistung (Synonym), Schwangerenberatung (Synonym), Ärztinnen und Ärzte (Synonym), Beraterinnen und Berater (Synonym), Mutter-Kind-Stiftung (Synonym), Mutter-Kind (Synonym), Öffentliche und freie Träger (Synonym), Schwangerschaft (Synonym), Schwangerschaftsberatung (Synonym), Staatliche Anerkennung von Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung (Synonym), Staatliche Förderung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Antrag Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

Handlungsgrundlage

§8 Schwangerschaftskonfliktgesetzt (SchKG)
www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__8.html
§ 9 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__9.html

Teaser

Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, müssen Sie eine Anerkennung beantragen. 

Volltext

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft. Um als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle tätig sein zu dürfen, müssen Sie eine Anerkennung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle

Voraussetzungen

  • Sie versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist.
  • Sie stellen sicher, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte hinzugezogen werden können
  • Sie arbeiten mit allen Stellen zusammen, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
  • Sie sind mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Bei Bedarf nehmen Sie vorab telefonisch Kontakt mit der zuständigen Stelle auf. Sie erhalten alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
  • Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und senden es zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die zuständige Stelle.
    • Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

circa 6 Wochen

Frist

Keine

Hinweise

Die einzelnen Bundesländer haben spezifische Ausführungsbestimmungen, weshalb das Verfahren je nach Standort unterschiedlich sein kann.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.
  • Wer eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einrichten möchte, muss eine Anerkennung beantragen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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