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Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel Anerkennung

Hamburg 99093016016000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99093016016000

Leistungsbezeichnung

Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Pflanzenschutzmittel (Synonym), Versuchseinrichtung (Synonym), Gute Experimentelle Praxis (GEP) (Synonym), Anerkennung Versuchseinrichtung (Synonym), Wirksamkeitsprüfungen (Synonym), Versuchseinrichtung Pflanzenschutzmittel (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

19.05.2022

Fachlich freigegeben durch

Pflanzenschutzdienst

Handlungsgrundlage

Bezeichnung: § 8 Pflanzenschutzmittelverordnung (PflSchMV)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/pflschmv_2013/__8.html

Teaser

Als Versuchseinrichtung können Sie die Anerkennung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beantragen.

Volltext

Eine Versuchseinrichtung ist eine amtliche oder amtlich anerkannte Einrichtung mit organisatorisch selbständiger, eigener sachlicher und personeller Ausstattung zum Zweck der Durchführung von Versuchen zur Ermittlung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln. Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.


 

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag auf Amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel beantragen.

Voraussetzungen

Sie bekommen für die Erteilung der Anerkennung wenn,
  • ein ständiger Versuchsleiter beschäftigt ist, der über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaft oder vergleichbarer Wissenschaften verfügt und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Durchführung entsprechender Versuche hat,
  • ein geeigneter Stellvertreter für den Versuchsleiter benannt ist,
  • eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeiter beschäftigt ist,
  • für eine ordnungsgemäße Versuchsdurchführung geeignete
    • Räumlichkeiten in ausreichender Anzahl,
    • Labor- und Freilandausrüstungen,
    • Versuchsflächen in ausreichendem Umfang und
    • soweit erforderlich, Gewächshäuser und Klimakammern zur Verfügung stehen,
  • die zu verwendenden Prüfrichtlinien dem Personal bekannt sind und zur Verfügung stehen,
  • eine Liste der laufenden und abgeschlossenen Versuche für Zulassungszwecke geführt wird und
  • alle im Rahmen der Versuchsdurchführung erfolgten Aufzeichnungen aufbewahrt werden.

Kosten

Kosten abhängig vom zeitlichen Aufwand der Prüfung, Kostenrahmen von 100 bis 700,-€

Verfahrensablauf

  • Sie können einen formlosen Antrag schriftlich unter Beifügung aller Unterlagen stellen.
  • Aus den beigefügten Unterlagen muss hervorgehen, dass Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen.
  • Anschließend erhalten Sie einen Termin, zur Inspektion der Versuchseinrichtungen und deren Protokollierung
  • Ggf. werden Auflagen erteilt oder Unterlagen nachgefordert
  • Wenn Sie nachweislich alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Ausstellung der formalisierten Anerkennungsurkunde. Diese ist für fünf Jahre gültig.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 3 Monate.

Frist

  • Rechtzeitige Antragstellung ist notwendig
  • Versuche, die eine amtliche Anerkennung beziehungsweise. eine Zertifizierung der Versuchseinrichtung nach Guter Experimenteller Praxis (GEP) erforderlich machen, dürfen erst nach Erteilung der Anerkennung beziehungsweise Zertifizierung durchgeführt werden,

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch
 

Kurztext

Versuchseinrichtungen können auf Antrag zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmittel amtlich anerkannt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Formulare

nicht vorhanden

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