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Verfahrenslotsen

Hamburg 02900900907978 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

02900900907978

Leistungsbezeichnung

Verfahrenslotsen

Leistungsbezeichnung II

Hilfe für junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Verfahrenslotsen (Sozialbehörde)

Handlungsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIIII) – Kinder- und Jugendhilfe - §10b SGB VIII
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__10b.html

Teaser

Verfahrenslotsen unterstützen Sie als junger Mensch mit (drohender) Behinderung oder als Familienmitglied bei der Verwirklichung der Ihnen zustehenden Leistungen. 

Volltext

Wenn Sie ein junger Mensch mit (drohender) Behinderung sind oder ein Familienmitglied eines von einer (drohenden) Behinderung betroffenen jungen Menschen, brauchen Sie gegebenenfalls Unterstützung von verschiedenen Stellen oder möchten Leistungen, wie Sozial- oder Reha-Angebote in Anspruch nehmen. Zu wissen, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist, und welche Ansprüche Sie haben, ist oft schwer zu durchschauen.

Hier können Ihnen die Verfahrenslotsen weiterhelfen. Die Verfahrenslotsen
  • kennen die zuständigen Stellen und vermitteln Sie zu den zuständigen Ansprechpersonen.
  • helfen bei der Zusammenarbeit  von Institutionen.
  • begleiten Sie auf Wunsch zu Terminen und Planverfahren.
  • setzen sich dafür ein, dass Ihr individueller Teilhabe- und Unterstützungsbedarf erfüllt wird.
Die Verfahrenslotsen richten sich nach Ihren Wünschen und unterstützen Sie dabei, die Hilfe zu finden, die Sie brauchen. Das Beratungsangebot der Verfahrenslotsen ist unabhängig und vertraulich. Die Verfahrenslotsen werden nur tätig, wenn Sie das möchten. Die Verfahrenslotsen gehen individuell und flexibel auf Ihre Anliegen ein und versuchen gemeinsam mit Ihnen, die passenden Angebote für Ihre persönliche Lebenssituation zu finden.

Bei Bedarf können Sie ein Beratungsgespräch mit den Verfahrenslotsen vereinbaren. Das Beratungsgespräch kann in den Beratungsräumen in der Sozialbehörde oder bei kooperierenden Einrichtungen stattfinden. Wenn Sie möchten, kommen die Verfahrenslotsen auch zu Ihnen nach Hause oder beraten Sie online.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

  • Sie sind unter 27 Jahre alt und (möglicherweise) von einer Behinderung bedroht oder betroffen oder
  • Sie stehen in einem der folgenden Verfältnisse zur vorangehend benannten Person:
    • Sie sind Familienmitglied oder erziehungs- beziehungsweise sorgeberechtigte Person
    • Sie sind Pflegeperson oder haben eine andere dem entsprechende Erziehungsvollmacht
    • Sie sind die gesetzlich bestimmte Betreuungsperson

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie kontaktieren die Verfahrenslotsen per E-Mail oder Telefon und nennen Ihr Anliegen.
  • Gegebenenfalls helfen die Verfahrenslotsen Ihnen sofort weiter. Bei Bedarf vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit den Verfahrenslotsen.
  • Sie nehmen den Beratungstermin wahr. Bei Bedarf kann eine Person zur Gebärdensprachdolmetschung oder Übersetzung in Ihre Herkunftssprache an dem Termin teilnehmen.
  • Die Verfahrenslotsen erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für Ihr Anliegen. Bei Bedarf unterstützen Sie die Verfahrenslosen bei der Umsetzung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Art und Umfang Ihres Anliegens.

Frist

Keine

Hinweise

Informationen zum Angebot der Verfahrenslotsen sind auch in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS) verfügbar. Die jeweiligen Flyer liegen auch in digitaler Form als pdf-Dokument vor. Bitte beachten Sie hierzu die Rubrik "Links". Wenn Sie möchten, können Ihnen die Flyer auch per Post zugeschickt werden.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Ziel des Gesetzes ist es, dass ab dem Jahr 2028 die Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden, die sogenannte inklusive Lösung oder auch Hilfe aus einer Hand. Die Verfahrenslotsen unterstützen bei diesem langfristigen Prozess, indem sie ihre Erfahrungen aus den Beratungskontakten mit der Zielgruppe nutzen, um daraus Empfehlungen für eine inklusive Organisationsentwicklung abzuleiten.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um ein Beratungsangebot. Daher ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Zielgruppe: junge Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Familienangehörige
  • Zu wissen, welche Stelle für welches Anliegen zuständig ist, und welche Ansprüche Sie haben, ist oft schwer zu durchschauen - Verfahrenslotsen helfen
    • kennen die zuständigen Stellen und vermitteln zu zuständigen Ansprechpersonen.
    • helfen bei der Zusammenarbeit  von Institutionen.
    • begleiten auf Wunsch zu Terminen und Planverfahren.
    • setzen sich dafür ein, dass individueller Teilhabe- und Unterstützungsbedarf erfüllt wird.
  • Beratungsangebot der Verfahrenslotsen ist unabhängig und vertraulich.
  • Versuchen, die passenden Angebote für persönliche Lebenssituation zu finden.
  • Bei Bedarf kann Beratungsgespräch vereinbart werden
    • kann in den Beratungsräumen in der Sozialbehörde oder bei kooperierenden Einrichtungen stattfinden.
    • Verfahrenslotsen kommen auch nach Hause oder beraten online.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal