Kumulierende Vorhaben, die zusammen - Details (Anlagengenehmigung und -zulassung)
G17004682• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Struktur
in Bearbeitung
Version 1.0
F17007706
die Prüfwerte für eine allgemeine Vorprüfung erstmals oder erneut erreichen oder über- schreiten (allgemeine Vorprüfung für die kumulierenden Vorhaben § 10 (2) UVPG) (Anlagengenehmigung und -zulassung)
Optional (0:1)
in Bearbeitung
Version 1.0